KFZ Versicherung
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Haftpflicht
Eine Haftpflichtversicherung fürs Kfz ist verpflichtend vom Gesetzgeber vorgesehen.Trotz Gesetzlicher Regelung gibt es Unterschiede aus denen sie entscheiden müssen.Sie müssen die Höhe der Deckungssumme wählen und zwischen Spalttarif A oder B(mit oder ohne Leihwagen im Schadensfall).
Deckungssumme
Der Gesetzgeber schreibt als minimale Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung 7 Millionen Euro vor.Das bedeutet jedoch, wenn ihre vereinbarte Versicherungssumme ausgeschöpft ist,haften Sie mit ihrem gesamten Vermögen!Daher empfehlen wir eine freiwillig höhere Versicherungssumme abzuschließen auf 15 Millionen Euro.Sie kostet nicht wesentlich mehr an Prämie bringt aber deutlich mehr an finanzieller Sicherheit,denken sie nur an Personenschäden mit bleibender Behinderung nach einem Autounfall.
Spalttarif
Der sogenannte Spalttarif bezieht sich auf den Ersatz von Leihwagenkosten,wenn Ihr Wagen von einem anderen Fahrzeug beschädigt wurde.Bei Variante A übernimmt die Versicherung keine Kosten für Leihwagen oder Taxikosten.Sie sparen mit diesem Verzicht nur 25% der Prämie gegenüber Variante B,welche diese Kosten im HAFTPFLICHTSCHADEN ersetzt.
Selbstbehalt
Selbstbehalte Sind bei der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht üblich.Manche Versicherer bieten Jedoch Tarife an, bei welchen sich die Haftpflichtprämie senken lasst,wenn man sich bereit Erklärt, im eventuellen Schadensfall einen Selbstbehalt zu übernehmen.
Motorbezogene Versicherungssteuer
Zu Ihrer Prämie wird die gesetzliche Motorbezogene Versicherungssteurer fällig.Ihre Höhe hängt von der Stärke des Fahrzeugs und von der Zahlungsweise der Prämie ab.Am günstigsten ist die jährliche Prämienzahlung. Ansonsten verlangt der Staat einen Zuschlagvon 10% beimonatlicher, 8 % bei vierteljährlicher und 5 % bei halbjährlicher Zahlung.
Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich verpflichtendund Ist daher eine private Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung. Wir empfehlen Ihnen daher, die jeweiligen Bedingungen, Deckungssummen und Selbstbehaltegenau zu prüfen, da diese höchst unterschiedlich sein können. Grundsätzlich deckt eineKaskoversicherung je nach Vertrag Schäden bei ganz oder teilweise selbst verschuldeten Unfällen.Elementarschäden und Diebstahl.Je wesentlicher Ihnen die finanzielle Absicherung eigener Schäden ist, desto wichtigerist der Abschluss einer Kaskoversicherung. Achten Sie bei der Wahl vor allem auf Leistungsumfang,Selbstbehalt und Weisungsrecht.
Teil-Kasko (Elementarkasko)
Sie deckt Elementarschäden wie Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck,Sturm, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Brand und Explosion.Dazu kommen Schäden durch Diebstahl, Raub,unbefugten Gebrauch und Haarwild, EigenverschuldeteSchäden sind aber nicht eingeschlossen.Bei PKW, Kombi und LKW bis 1 t Nutzlast sind auch Bruch der Windschutzscheibe, Heckscheibe und dieRundumverglasung versichert. Weitere Risiken können Sie individuell vereinbaren zb. Mut undböswillige Einwirkungen betriebsfremder Personen (Vandalismus).Auch Parkschäden durch unbekannte Fahrzeuge sind einschliesbar.
Voll-Kasko (Kollisionskasko)
Zusätzlich zu allen Leistungen der Teil-Kasko deckt sie Schäden selbstverschuldeter Unfälle.
Selbstbehalt
Damit entscheiden Sie, welchen finanziellen Teil eines Schadens Sie selbst tragen.Je höher der Selbstbehalt,desto geringer die Prämie.
Sofortschutz
Bei einer Haftpflichtversicherung wird die „vorläufige Deckung" durch das Gesetz geregelt.Achten Sie darauf, dass auch Ihre Kaskoversicherung schon vor Zustellung der Polizze Schädendeckt. Oft gilt der Zeitpunkt, an dem Ihr Antrag per Fax bei der Versicherung einlangt. EinigeVersicherungen gewähren diese Deckung sogar direkt ab Antragsunterschrift.
Sonderausstattung
Vermerken Sie wertvolle Sonderausstattung und Zubehör im Antrag, um sie ganz sicher einzuschließen.Manchmal ist dafür sogar ein prämienfreier Freibetrag vorgesehen. Sollte die Sonderausstattungnicht explizit im Antrag oder Polizze Angeführt sein kann es zu erheblichen Einbußen bei Totalschäden kommen!
Insassenunfall-Versicherung
Ersatzansprüche Ihrer Mitfahrer sind - auch bei von Ihnen verursachten Unfällen - aus derHaftpflichtversicherung gedeckt! Sie als Lenker des Fahrzeuges erhalten jedoch in diesem Fallkeine Versicherungsleistung. Einzig zu diesem Zweck empfiehlt sich der Abschluss einer Insassenunfallversicherung,welche je nach Vertragskonstellation im Falle eines Unfalles auch an den Lenker eventuelle Invaliditätsleistungenoder Todesfallleistungen für die Hinterbliebenen ausbezahlt.Die Leistung aus der Insassenunfallversicherung wird zusätzlich zurHaftpflichtversicherungsleistung und unabhängig von der Verschuldensfrage ausbezahlt.Der Abschluss empfiehlt sich allerdings nur wenn keine private Unfallversicherung besteht!